Moin moin,
sorry, only in German.
wird laufend aktualisiert, Fortsetzung unten
Update 15.06.2024
Wie bereits unten angedeutet, scheinen wir wohl „indirekt gewonnen“ zu haben.
Nach Einreichung aller Stellungnahmen hat das AG Köln eine Aufforderung zum Vergleich ausgesprochen. Darin wird nicht nur die WEITERE Zahlung der gleichen bislang erhaltenen Summe der ITS angeraten sondern auch gleich, ich nenne es mal „drohend“, in den Raum gestellt, dass folgende Verfahren u.U. nach § soundso und §soundso im Sinne der Klägerin, also wir, urteilen könnten.
Unter dem Strich verzichten wir auf die Vergütung des entgangenen Jahresurlaubs und übernehmen ein Drittel der bislang angefallenen Gerichtskosten, bislang ca 120,-.
Gut, wir haben dem Vergleich zugestimmt, ITS hat sich Zeit gelassen, es aber dann doch getan. Die Restzahlung ist an unsere Anwältin gegangen und wurde kürzlich an uns überwiesen.
Ohne jetzt die genauen Zahlen errechnet zu haben, ich erinnere, ITS hat immer wieder häppchenweise Kleinzahlungen geleistet, sollten wir incl Verzinsung das eingesetzte Geld wieder herausbekommen haben. die o.g. 120,- sowie unsere Anwaltskosten herausgerechnet.
Wir rechnen in den kommenden Tagen es einmal zusammen und schreiben es nieder.
Wir stellen gerne Geschädigten die wichtigsten Schreiben zur Verfügung, eine mail an kontakt@themissinglink.de genügt.
Bei eventuellen Streitigkeiten bitte bedenken, dies ist kein Weg, sich vor den vertraglich vereinbarten 85% Stornogebühr zu „drücken“ sondern zeigt einen Weg in einer Situation, in der Ihr bei unverhältnismässigen Änderungen und mangelhafter Kommunikation doch an Euer Recht kommt.
Wichtig dabei: Vom ersten Augenblick an „kommunizieren und dokumentieren“. Eine Mail oder ein Telefonat ist kein Beweis, ein Fax mit Sendebericht oder ein Einschreiben sehr wohl.
Update 08.04.2024
Update 10.02.2024
Update 09.01.2024
Update 30.09.2023
Update 11.08.2023
Update 31.08.2023
Update 13.07.2023
Update 12.07.2023
11. Juli 2023
Nachdem unser Urlaub im Frühjahr 2023 im Frühjahr 2023 katastrophal gescheitert ist, der Reiseveranstalter ITS Reisen https://www.its.de nicht sonderlich … kooperativ ist und wir nun leider unseren Reisepreis nach dem Vertragsrücktritt einklagen müssen, hatten wir uns entschlossen, auf den einschlägigen Reisportalen entsprechende Informationen und Bewertungen zu hinterlassen.
Leider halten die meisten der Bewertungsportale jedoch nicht, was sie versprechen. Ehrliche und sachliche Bewertungen sind anscheinend nicht Gerwünscht, sogar dann nicht, wenn man sich strickt an ihre leicht verständlichen Regeln hält.
Bislang konnten wir keinen unserer Einträge veröffentlicht finden. Am 11.7.2023 gegen 16:00Uhr erhielten wir z.B. von www.reiseveranstalter.com eine Freischaltmail mit dem link zu unserer Bewertung.
Als wir den link gegen 16:30Uhr kontrollieren wollten, war er bereist wieder verschunden. Technische Probleme? Intervention? Who knows.
Vorab: Wir diffamieren im Folgenden an keiner Stelle und stellen keine falschen Behauptungen auf, alles lässt sich einwandfrei belegen.
Im Vorfeld haben wir natürlich unseren Rechtsbeistand nach der Rechtmässigkeit befragt: Einwandfrei.
Also, sofern Sie ein BERECHTIGTES Interesse daran haben, den Vorgang auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, wenden Sie sich bitte SCHRIFTLICH an die im Impressum (Menü oben, „legal“) genannte Anschrift.
Warum das Ganze?
Unser Rechtsempfinden ist durch den Vorgang und das noch andauernde Nachspiel massiv gestört.
Eine Familie, die sich vielleicht den Traumurlaub „vom Mund abgespart“ order ihn über einen Kredit finanzieren muss, wird es sich spätestens bei der Hürde der Klageeinreichung, mit ungewissem Ausgang, 10 mal überlegen, ob sie weiter Geld darin „versenken“ will.
Hier nun der Text wie er in den Bewertungsportalen wurde bzw. werden sollte:
10. Juli 2023:
Einmal und nie wieder:
Traumurlaub, 2 Wochen für 2 Erwachsene und 1 Kind in Mexiko über Check24 bei ITS gebucht und 6,5k bzahlt.
Für den Abflugtag wurde der Streik am 27.3.23 in den Medien angekündigt. Da bis zu dem Zeitpunkt keine Infos von ITS erfolgten, versuchten wir selbst, Kontakt zum Veranstalter aufzubauen. Vergeblich, weder in den Reiseunterlagen noch über das Internet war ein Kontakt zu ermitteln. Die allgemeine hotline hat uns immer wieder abgewiesen, da unsere Buchnungsnummer nicht bekannt sei und es angeblich in der Verantwortung des Vermittlers läge.
Nebenbei waren die Mitarbeiter von Check24 wirklich sehr bemüht, ihnen waren jedoch die Hände gebunden da auf die Informationen von ITS angewiesen. Danke an der Stelle trotzdem an Check24 für all die Mühe and die vielen Rückrufe.Einige Tage vor dem ursprünglich geplanten Abflug gab es eine Info von ITS, in Form einer Umbuchung: Einen Tag später, andere Route, mehrfaches Umsteigen, die Anreisezeit hätte sich dabei deutlich mehr als verdoppelt.
Nicht ohne Grund haben wir uns ursprünglich für genau diese Buchung entschieden und auch den Aufpreis bezahlt, gesundheitliche Gründe und Kind.Erneute Kontaktversuche per Telefon, s.o., mail und auch Fax führten zu keinerlei Ergebnis, auch die Mitarbeiter von Check24 waren dazu nicht in der Lage. Per Fax und Mail boten wir gar die Übernahme der Kosten für Hotel und Anreise zu von uns herausgesuchten Alternativen an, vergeblich, ignoriert.
Zwischenzeitlich wurden wir bereits erneut umgebucht, diesmal 3 Tage später und eine erneute Änderung der Route, übrig geblieben wären von den ursprünglich 14 Tagen in mx nur noch ca 10 Tage.
Da wir bereits per mail und Fax auf einen erheblichen Mangel hinwiesen und uns einen Rücktritt vom Vertrag vorbehielten haben wir peinlichst darauf geachtet, an keiner Stelle auch nur eine Teilstrecke zu stornieren.Kurzum, rechtzeitig vor dem Abflug traten wir vom Vertrag per fax und mail zurück und traten die Reise nicht an.
Ja, Streik, ist schon klar. Wir hätten gewisse Abstriche in Kauf genommen und auch noch einmal knapp 1k Euro , wäre ITS zur Kommunikation und Information bereit gewesen.
Also traten wir die Reise zähneknirschend nicht an. Wenige Tage später trafen ohne Vorankündigung ca 400 Euro auf unserem Konto ein, die wir uns erst nicht erklären konnten.
Da immer noch keine Informationen oder Kontaktversuche von Seiten ITS erfolgten, schalteten wir einige Tage später ein Anwaltsbüro ein. Dieses bestätigte unser korrektes Vorgehen und schrieb in unserem Auftrag ITS mit Fristsetzung an. Lange Zeit passierte nichts, irgendwann kam eine Antwort der ITS-Unternehmenskommunikation, die sogar unsere Anwältin dazu veranlasst sah, mit „… eine merkwürdige Rechtsauffassung“ zu antworten.
Einige Wochen später eine Mail „Schade, dass Sie ihren Urlaub nicht angetreten sind und storniert haben“. Zeitgleich ging ein erneuter kleiner Betrag auf usnerem Konto ein, rein rechnerisch sind es nun 15 Prozent des Reisepreises, lt. ITS-Geschäftsbedingungen fallen bei Storno 85% Gebühr an. Wo haben wir storniert?
Seither: Funkstille trotz erneuter Fristsetzung(en).
Heute morgen nach Rücksprache: Es wird nun Klage eingereicht incl Schadenersatz für entgangenen Jahresurlaub zweier Erwachsener, Erstattung der Auslagen wie z.B. Vorschuss für Anwalt und Klage.
ITS sitzt aus, wir nicht. Es stellt sich die Frage, wollen oder können sie nicht?
Es heisst zwar „Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“ aber zum Glück können wir uns die Konsequenzen „leisten“, wenn ich mir dann aber vorstelle, dass viele allein den Vorschuss für Anwalt und Gericht, der nötig ist, um überhaupt für sein Recht einstehen zu können … oder wenn tatsächlich im Urlaub eine Notlage besteht?
Kurz: Unser Rechtsempfinden ist momentan massiv gestört.Liebes ITS-Team, sparen Sie sich die Mühe, vorher abgeklärt und alles belegbar.
Sollte es aktuellere Geschehnisse oder ein Ergebnis geben, aktualisieren wir hier gerne.
Update 13.07.2023:
Der ursprüngliche „Gegenstandswert“ von 7.193,70 Euro erhöht sich durch die Klageeinreichung um 800,39 Euro. Damit stehen jetzt insgesamt 7.994,09 Euro im Raum.
Update 12.07.2023:
Bewertungsportale, naja.
Bei dem einen oder anderen wird erst gar nicht veröffentlicht, bei dem einen oder anderen kurz nach der Freischaltung wieder entfernt.
Spannend sind die, in dem man seine Bewertung oder Schilderung in einer Art Forum zum Veranstalter hinterlässt.
Dort scheinen sich nur Veranstalter oder Reisebüros zu tummeln, die Kommentare zu unserem geschilderten Vorgang deuten darauf hin.
Sinngemäss: “ … habt Verständnis, Streik war auch für die Veranstalter eine grosse Herausforderung…“
Ja, wissen wir und hatten wir. Wie wir auch schrieben, incl wirklich grosszügigem Entgegenkommen unsererseits. Und: Bis heute, 4 Monate danach: Null, nada, nix, keine Kommunikation. Ausser natürlich auf anwaltliche Schreiben. Den Inhalt kommentiere ich lieber nicht.
Oder: „…selber Schuld, warum seid Ihr nicht angetreteten, Rücktritt vom Vertrag ist Storno“
Da ärgere ich mich kurz über so viel … Leseverständnis und ignoriere es dann.
Wir sind nicht einfach nicht angetreten, wir haben vor Beginn auf einen schweren Mangel in der Vertragserfüllung hingewiesen, Nachbesserung verlangt und mangels Abstellung des Mangels den Vertrag VOR Antritt gekündigt.
So langsam verzweifele ich an unseren Mitbürger*.
Update 31.08.2023:
Nach der Ankündigung der Klage kündigte ITS eine neue Zahlung in Höhe von 1900,- nachdem sie „mit ihren Partnern“ kommuniziert hätten.
Stand heute ist uns noch nicht bekannt, ob es tatsächlich geleistet wurde, da es bis zum 28.8. auf dem Konto der Anwältin eingehen sollte.
Damit wären 1/3 der gesamten Kosten eingegangen, bei einem Streitwert von rund 9k.
Manche werden sich dann wohl sagen „Lieber den Spatz in der Hand ….“
Nö.
Als letztmalige Frist wurde von uns der 18.8. gesetzt. Schaun wir mal.
Update 30.09.2023
Nun gut, Frist wurde zwar nicht eingehalten, es trudelte die weitere angekündigte Ratenzahlung auf dem Konto unserer Anwältin ein, etwas über 1900 Euro.
Da die Klage bereits beim Amtsgericht Köln eingereicht ist, wurde unsere Forderung um den eben genannten Betrag verringert.
In Summe sind nun ca die Hälfte des ursprünglichen Reisepreises eingegangen. Was fehlt ist, klar, die andere Hälfte sowie die von usn vorgeschossenen Anwalts- und Gerichtskosten plus die Entschädigung für 2 Wochen entgangenem Jahresurlaub zweier Erwachsener.
Sollte es irgendwann einmal ein Urteil geben, wird die Aktenzeichen hier zu finden sein.
Update 09.01.2024:
Beinahe vergessen: Im November hatte uns ITS über unsere Anwältin angeboten, sofern wir die Klage zurückziehen, weiteres zu erstatten. In der Summe wären wir dann auf grosszügige 50% der Stornogebühr gekommen.
Danke für dieses wirklich grosszügige Angebot. Nein danke. Also weiter, warten auf einen Verhandlungstermin.
Update 10.02.2024
Nun ist die Klageerwiderung eingetroffen. Naja, war klar. Es wird bestritten, dass wir überhaupt versucht haben, Kontakt aufzubauen, es hätten ja ausreichend Kontaktmöglichkeiten bestanden etc.
Details, sobald wir bzw unsere Anwältin die Erwiderung beantwortet haben.
Update 08.04.2024
Das Amtsgericht Köln hat ohne Anhörung seine Empfehlung ohne Anhörung ausgesprochen: Nachzahlung durch ITS in Höhe von X Euro, von beiden Seiten zu akzeptieren.
Nach reiflicher Überlegung und Anraten unserer Anwältin haben wir uns dazu bereit erklärt, da bei Ablehnung mit grosser Wahrscheinlichkeit gegen uns geurteilt wird.
Trotz mehrfacher Wiederholung scheint es keine Rolle zu spielen, dass ITS zu keiner Zeit für uns erreichbar war, auch wenn in den gegnerischen Schreiben unsere zahllosen Versuche bestritten wurden.
Unter dem Strich kämen wir ca plus/minus null heraus, auf die Entschädigung für den entgangenen Urlaub verzichten wir.
Hätten wir still gehalten, hätte man uns mit ca 800,-, nach Abzug der „Stornogebühr“, abgespeist.